Der Verbraucherschutz über Wartezeiten bei Psychotherapie

Wir berichteten bereits darüber, dass in Deutschland ein Mangel an ausreichenden psychotherapeutischen Fachkräften besteht. Besonders die ländlichen Gebiete sind davon betroffen. Daraus ergibt sich die Problematik zu langer Wartezeiten für die Bedürftigen. Psychotherapeuten, die eine Zulassung für Kassenpatienten haben, sind besonders mit ewig langen Wartelisten ständig ausgebucht.

Wer psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen will, der muss sich nicht mit einer Wartezeit von einem halben Jahr abfinden, so das Statement der Verbraucherschutzzentrale in Düsseldorf. Im Normalfall, so heißt es, übernehmen dann die Kassen auch die Gebühren für Therapeuten ohne Kassenzulassung. Natürlich muss im Vorfeld vom Patienten oder dem Arzt geklärt werden ob die Leistung von der Kasse auch übernommen wird.

Der Grad der Notwendigkeit einer Psychotherapie muss geklärt sein. Wer mit akuten psychischen Krisen zu kämpfen hat, dem stehen ambulante und stationäre Dienste der Landeskrankenhäuser zur Verfügung. Wer die Wartezeit in Kauf nehmen muss, der kann sich zwischenzeitlich über Möglichkeiten der Selbsthilfe informieren oder städtische und kirchliche Beratungsstellen aufsuchen, so der Verbraucherschutz.

3 Kommentare zu „Der Verbraucherschutz über Wartezeiten bei Psychotherapie“

  • Leider ist es immer noch so das gerade in Ländlichen Gebieten ein Mangel an Fachkräften besteht, wobei es in den Städten zum größten Teil bessere Möglichkeiten der Hilfe gibt.

    Die Wartezeiten können einer Person, in einer entsprechenden Psychischen Krise, noch weitere Probleme bereiten.

  • Es ist immer schade, wenn jemand die nützliche Hilfe nicht bekommen kann.

  • Ines:

    Es gibt aber auch “Angebote” für Notfälle.

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