Überweisung für den Psychiater erforderlich

Wer auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten die fachkundige und tatkräftige Unterstützung der Krankenkasse in Anspruch nehmen will, kann dies freilich gern tun. Entsprechende Kontaktadressen inklusive Ansprechpartner sind dort in der Regel kostenlos erhältlich. Nicht erforderlich ist es für den Kassenpatienten allerdings, für den Besuch beim Psychiater oder Psychotherapeuten eine Überweisung des jeweiligen Hausarztes vorzulegen.

Denn Fakt ist in diesem Zusammenhang, dass die ersten fünf Sitzungen in erster Linie dafür gedacht sind, zu eruieren, ob bzw. inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Im Zuge dessen hat der Therapeut die Möglichkeit, mehr über das individuelle Störungsbild des Patienten in Erfahrung zu bringen. Wie unlängst auch Sabine Herpertz von der Gesellschaft DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde) erklärte, reiche es bereits völlig aus, die Krankenversicherungskarte vorzulegen und die allgemein übliche Praxisgebühr zu entrichten. Wenn im Anschluss an diese „Kennlernphase“ eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient geschaffen sei, könne der Weg für mögliche, therapeutische Behandlungserfolge geebnet werden.

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