Archiv für Juli 2010

Sadie Frost: mal auf dem roten Teppich, mal auf der Therapeuten-Couch

© flickr.com/ Schröder+Schömbs PR _ Brands | Media | Lifestyle

Das Leben der Sadie Frost ist offenbar gar nicht so glamourös, wie uns die Boulevard-Presse bisher stets glauben machen wollte, denn die 45Jährige befindet sich bereits seit ihrem 16. Lebensjahr in psychotherapeutischer Behandlung. Wie Sadie Frost, die Ex-Frau von Hollywood-Größe Jude Law, aktuell dem „Stylist“-Magazin offenbarte, habe ihr die Trennung ihrer Eltern über all‘ die vergangenen Jahre hinweg arg zu schaffen gemacht. Erst seitdem sie selber Kinder habe, komme sie mit der augenscheinlich traumatischen Problematik ihrer Jugend besser klar.

Natürlich habe sie sich seinerzeit keineswegs „Hals über Kopf“ dazu entschlossen, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, denn im Alter von 16 bzw. sei sie eher durch ihren Dickkopf verbunden mit einer äußerst defensiven Verhaltensweise aufgefallen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Überweisung für den Psychiater erforderlich

Wer auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten die fachkundige und tatkräftige Unterstützung der Krankenkasse in Anspruch nehmen will, kann dies freilich gern tun. Entsprechende Kontaktadressen inklusive Ansprechpartner sind dort in der Regel kostenlos erhältlich. Nicht erforderlich ist es für den Kassenpatienten allerdings, für den Besuch beim Psychiater oder Psychotherapeuten eine Überweisung des jeweiligen Hausarztes vorzulegen.

Denn Fakt ist in diesem Zusammenhang, dass die ersten fünf Sitzungen in erster Linie dafür gedacht sind, zu eruieren, ob bzw. inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Im Zuge dessen hat der Therapeut die Möglichkeit, mehr über das individuelle Störungsbild des Patienten in Erfahrung zu bringen. Wie unlängst auch Sabine Herpertz von der Gesellschaft DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde) erklärte, reiche es bereits völlig aus, die Krankenversicherungskarte vorzulegen und die allgemein übliche Praxisgebühr zu entrichten. Wenn im Anschluss an diese „Kennlernphase“ eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient geschaffen sei, könne der Weg für mögliche, therapeutische Behandlungserfolge geebnet werden.